Viele Literaturvermittler*innen – auch in Bibliotheken – nutzen derzeit das Internet und die Sozialen Netze als gute und kreative Möglichkeit, um während der Schließzeit mit den Leserinnen und Lesern in Kontakt zu bleiben und das Leseförder-Engagement online fortzusetzen.
Zu bedenken ist dabei allerdings, dass etwa bei einer Bilderbuch-Präsentation, Kamishibai- oder Bilderbuchkino-Vorführung im Netz besondere urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen sind, die durch jene Nutzungsgenehmigungen, die sich bislang ausdrücklich auf die nicht-kommerzielle Präsentation von Buch- und Bildmedien bei Vorleseveranstaltungen in der Bibliothek beschränkt haben, nicht abgedeckt sind! Vorlesen im Internet – das müssen Sie beachten! weiterlesen
