Vorlesen im Internet – das müssen Sie beachten!

Viele Literaturvermittler*innen – auch in Bibliotheken – nutzen derzeit das Internet und die Sozialen Netze als gute und kreative Möglichkeit, um während der Schließzeit mit den Leserinnen und Lesern in Kontakt zu bleiben und das Leseförder-Engagement online fortzusetzen.

Zu bedenken ist dabei allerdings, dass etwa bei einer Bilderbuch-Präsentation, Kamishibai- oder Bilderbuchkino-Vorführung im Netz besondere urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen sind, die durch jene Nutzungsgenehmigungen, die sich bislang ausdrücklich auf die nicht-kommerzielle Präsentation von Buch- und Bildmedien bei Vorleseveranstaltungen in der Bibliothek beschränkt haben, nicht abgedeckt sind!

Wer also eine Geschichte nun online erzählen möchte, muss dafür zuvor beim jeweiligen Verlag anfragen, ob dieser dafür eine Genehmigung für eben diese Online-Nutzung erteilt.

Beispielhaft führt hier der Orell Füssli Verlag aus gegebenem Anlass auf, was generell bei der Online-Präsentation und der dafür einzuholenden Genehmigung zu bedenken ist. Das kann als Orientierungshilfe für Anfragen auch bei anderen Verlagen dienen.

In diesem Sinne bitte grundsätzlich: bei Online-Nutzung bitte vorher beim jeweiligen Verlag anfragen!

https://www.ofv.ch/kinderbuch/rights-kibu/

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