Auf der Seite „Kultur öffnet Welten“ gibt es einen interessanten Beitrag, der sich mit der Frage befasst, wie Leichte Sprache im Kulturbereich die Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen erleichtern kann. Bewusst werden hier mögliche Voraussetzungen gemeinsam betrachtet, die eine sprachliche Verständigung erschweren können: wie z.B. verschiedene Formen von Behinderungen, Höreinschränkungen, Schlaganfall etc., aber auch Probleme mit der Schriftsprache, die im regulären Schulsystem nicht gelöst werden konnten oder der lange Prozess des Deutschlernens bei Zuwanderung.
Eingegangen wird in dem Beitrag auch auf die Chancen, die Kultur bietet, um Menschen über unterschiedliche Sinne anzusprechen. „Wer es mit Teilhabe also ernst meint, öffnet nicht nur Informationsangebote im juristisch-administrativen Bereich, sondern ermöglicht auch kulturelles Erleben„, heißt es in dem Beitrag. Was das für die verschiedenen Kulturbereiche wie Museen, Theater – und sicher auch Bibliotheken! – bedeutet, gilt es kreativ und ideenreich zu entdecken und weiterzuentwickeln. Dabei geht es nicht allein um Regeln und Techniken der Übersetzung, sondern auch um schöpferische Prozesse und eine Haltung, die in der Erleichterung von Zugängen keine Verniedlichung oder Unterschätzung der Adressaten wie der zu vermittelnden Botschaften spürbar werden lassen.
Gleichwohl sind Regeln für die sprachliche Übersetzung eine unverzichtbare Verständigungshilfe bei der Umsetzung. Diese werden in folgender Veröffentlichung auführlich erklärt:
